AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Mein Valet Frankfurt bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet – Services an.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmen § 14 BGB.
Mit der Buchung unseres Services über unsere Website: www.mein-valet-frankfurt.com, als auch über unsere Website: www.frankfurt.mein-valet.com, sowie über die Webseiten unserer Vergleichseitenpartner:
Travelcar, Parkos, Parkplatzcheck, Fluparks, Parkvia, OnePark, Parkinglist, Check&Park, Allopark, sowie Parkplatzboerse oder mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport unter: 06107-9450056 stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.
Zusätzlich wird dies vom Kunde bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.
I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter
Leistungen
1.Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten
Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer
schriftlich per E-Mail an info@mein-valet-frankfurt.com erfolgen.
Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine Stornierung bis
höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos.
2.Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten.
Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich geringer ist.
3.Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis
spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu
diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an info@mein-valet-frankfurt.com erfolgt sind.
4. Der Kunde hat mit der Hinzubuchung unseres Upgrades „Reise-Ausfall-
Versicherung“ die Möglichkeit, seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen
jederzeit kostenfrei zu stornieren. Lediglich das für die Versicherung berechnete Entgelt
ist im Falle der Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen.
II. Haftung
1. Mein-Valet-Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
2. Für sonstige Schäden haftet Mein-Valet-Frankfurt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung
auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Soweit die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Mein-Valet-Frankfurt, es sei
denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
5. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
6. Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen
werden.
7. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt.
BGB ist ausgeschlossen.
8. Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen
(Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
III. Valet-Parken
1.) Geltungsbereich
a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen
unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von
Mein-Valet-Frankfurt, Rüsselsheimer Straße 115 in 65451 Kelsterbach.
b) Das Mein-Valet-Frankfurt Team organisiert den Transfer des PKW vom Flughafen
Frankfurt zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet-Parkings.
Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2 des Flughafen
Frankfurt am Main übernimmt das Mein-Valet-Frankfurt Personal das Kundenfahrzeug
und verbringt dieses zu unseren Parkflächen.
Die am Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von
unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen
reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können.
Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des
Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen
Ablauf gewährleisten zu können.
In diesem Fall ist die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt in Schadensfällen sowie bei
Vandalismus & höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen.
Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher,
haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer
gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist Mein-Valet-
Frankfurt berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt
zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und
Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.
c) Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges am
Flughafen Frankfurt hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5 Stunden vor der geplanten Abflugzeit
am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung
von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen.
Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich
der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück.
Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von unseren
Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen Ablaufes
geparkt. Dem Kunde wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch direkt
nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt an uns wenden möchte.
d) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Abflug) von mehr
als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€ für die
Umkoordination & Planung vor.
e) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Rückgabe) von
mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€ für die
Umkoordination & Planung vor.
f) Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem Kunden ein
Nachtzuschlag von 35€ berechnet.
Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten
den Service von Mein-Valet-Frankfurt benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal
berechnet.
Die Nachtzeiten von Mein-Valet-Frankfurt sind von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
g) Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt die Restreichweite
des Tankes unter 30 km liegen behält sich Mein-Valet-Frankfurt das Betanken zur
Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor.
Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell) sowie eine
Aufwandspauschale von 9€ in Rechnung gestellt.
h) Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern & später als gebucht zurückkehren,
berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von 7,00€
inkl. MwSt.
i) Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen dies bei
der zu tätigenden Buchung angeben. Bei Wohnmobilen, Transportern & Kleinbussen
wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 3,00€ inkl. MwSt.
pro angefangenen Tag zu vergüten ist.
j) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung
dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen
vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
k) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt Mein-Valet-Frankfurt
nicht an, es sei denn, Mein-Valet-Frankfurt hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
2.) Vertragsinhalt
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Fahrzeug an Mein-Valet-Frankfurt übergibt, welches er bei seiner Reservierung auch angegeben hat. Es steht
Mein-Valet-Frankfurt frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs anzunehmen.
Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme des Fahrzeugs durch Mein-Valet-Frankfurt zustande.
a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Mein-Valet-Frankfurt am
Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in die von
Mein-Valet-Frankfurt angemieteten Parkflächen überführt.
b) Da Mein-Valet-Frankfurt mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurts
besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei
Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen von der angegebenen
Kilometerzahl auf unserer Website abweichen.
Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 50 km liegt hier im Toleranzbereich und ist
vom Kunden zu akzeptieren.
c) Der Kunde ist angehalten, uns zwecks eines reibungslosen Ablaufes 30-45 min vor
seiner Ankunft am Terminal telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Sollte dies nicht geschehen und der Kunde erst bei Ankunft am Terminal bzw. kurz
davor telefonisch Kontakt aufnehmen, trägt der Kunde die entstehenden Parkkosten am
Terminal.
d) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und
sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein
Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist Mein-Valet-Frankfurt nicht
verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen
anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
e) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.
f) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine
feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in
sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden.
g) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der
Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
h) Der Kunde ist verpflichtet die Bereifung seines Fahrzeuges den Wetterbedingungen
anzupassen.
Mein-Valet-Frankfurt schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei denen die
falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus.
Als Faustformel gilt hier: Winterreifenpflicht von Oktober bis März.
i) Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern des Mein-Valet-Frankfurt Teams oder anderen
Mitarbeitern ist Folge zu leisten.
j) Bei der Buchung einer unserer Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten die
unten genannten Zahlungsbedingungen.
Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen
(Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner Buchung
akzeptiert.
k) Zahlungsbedingungen: Mein-Valet-Frankfurt bietet seinen Kunden die Bezahlung vorab
per Überweisung, sowie die Barzahlung direkt am Flughafenterminal an. Eine
Bezahlung auf Rechnung ist nur in Einzelfällen möglich.
3.) Haftung
a) Mein-Valet-Frankfurt haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die
ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der
nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten
auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
b) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere
Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen
insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder
Beschädigungen durch Dritte.
c) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe
Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der
Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort zum
Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges
vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht
vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen
muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen
werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu
sehen war.
d) Mein-Valet-Frankfurt haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet Mein-Valet-Frankfurt nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben
unberührt.
e) Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter
Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in
Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt.
Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall
der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
f) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach
der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der
Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der
Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er
ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
g) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von Mein-Valet-Frankfurt
bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.
Das Mein-Valet-Frankfurt Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal
gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch.
Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die Anzeige
spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei Mein-Valet-Frankfurt unter der
oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die
Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen.
h) Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die
nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an Mein Valet Frankfurt
entstanden sind, behalten wir uns das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€
vor.
i) Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter des
Mein-Valet schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene
Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden
oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles
an Mein-Valet-Frankfurt ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
j) Bei der Buchung einer unserer Aufbereitungspakete gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unseres Fahrzeugaufbereitungspartners (MeinAutoreiniger).
k) Bei der Buchung unserer angebotenen Waschstraßenfahrt überführt das Mein-Valet
Team das Kundenfahrzeug zu der in Kelsterbach befindlichen Waschstraße
‘‘Waschpark.‘‘ Mit der Buchung des Upgrades akzeptiert der Kunde die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des Waschpark Teams in Kelsterbach.
Diese können unter: http://www.waschpark-kelsterbach.de/page3.html eingesehen
werden. Eine Haftung von Mein-Valet-Frankfurt für evtl. entstandene Kratzer oder
Schäden durch die Nutzung der Waschstraße ist ausgeschlossen.
4) Datenschutzerklärung
a) Die des Mein-Valet-Teams zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend den
Regelungen der DSGVO geschützt. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte
weitergegeben.
b) Folgende Kundendaten werden von bei Buchungen erhoben und gespeichert:
- Persönliche Daten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind (Name des
Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte)
- Daten zum Kundenfahrzeug
- Reisedaten
Soweit es zur Umsetzung des geschlossenen Vertrages, insbesondere etwaig gebuchter Fahrzeugpflege o.ä. notwendig ist, dürfen die an dasMein-Valet-Team übermittelten Daten an den jeweiligen
Leistungserbringer weitergegeben werden.
IV.Schlussbestimmungen
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem
Copyright des Mein-Valet-Frankfurt Teams. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige
Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von uns nicht
gestattet.
b) Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.
c) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Kelsterbach, den 01.06.2020