AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Deutsch / German
Mein Valet Frankfurt bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet – Services an.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmen § 14 BGB.
Mit der Buchung unseres Services über unsere Website: www.mein-valet-frankfurt.com, als auch über unsere Website: www.frankfurt.mein-valet.de, sowie über die Webseiten unserer Vergleichseitenpartner:
Travelcar, Parkos, Parkplatzcheck, Fluparks, Parkvia, OnePark, Parkinglist, Check&Park sowie Allopark, oder mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport unter: 06107-9450056 stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.
Zusätzlich wird dies vom Kunde bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.
I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter
Leistungen
1.Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten
Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer
schriftlich per E-Mail an info@mein-valet-frankfurt.com erfolgen.
Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine Stornierung bis
höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos.
2.Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten.
Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich geringer ist.
3.Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis
spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu
diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an info@mein-valet-frankfurt.com erfolgt sind.
II. Haftung
1. Mein-Valet-Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
2. Für sonstige Schäden haftet Mein-Valet-Frankfurt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung
auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Soweit die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Mein-Valet-Frankfurt, es sei
denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
5. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
6. Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen
werden.
7. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt.
BGB ist ausgeschlossen.
8. Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen
(Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
III. Valet-Parken
1.) Geltungsbereich
a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen
unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von
Mein-Valet-Frankfurt, Rüsselsheimer Straße 115 in 65451 Kelsterbach.
b) Das Mein-Valet-Frankfurt Team organisiert den Transfer des PKW vom Flughafen
Frankfurt zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet-Parkings.
Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2 des Flughafen
Frankfurt am Main übernimmt das Mein-Valet-Frankfurt Personal das Kundenfahrzeug
und verbringt dieses zu unseren Parkflächen.
Die am Flughafenterminal entgegengenommenenen Kundenfahrzeuge werden von
unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen
reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können.
Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des
Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen
Ablauf gewährleisten zu können.
In diesem Fall ist die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt in Schadensfällen sowie bei
Vandalismus & höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen.
Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher,
haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer
gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TüV) versehen ist. Andernfalls ist Mein-Valet-
Frankfurt berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt
zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer
und
Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.
c) Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges am
Flughafen Frankfurt hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5 Stunden vor der geplanten Abflugzeit
am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung
von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen.
Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich
der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück.
Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von unseren
Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen Ablaufes
geparkt. Dem Kunde wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch direkt
nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt an uns wenden möchte.
d) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Abflug) von mehr
als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 15€ inkl. MwSt.
für die Umkoordination & Planung vor.
e) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Rückgabe) von
mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich
Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 15€ inkl. MwSt.
für die Umkoordination & Planung vor.
f) Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem Kunden ein
Nachtzuschlag von 35€ inkl. MwSt. berechnet.
Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten
den Service von Mein-Valet-Frankfurt benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal
berechnet.
Die Nachtzeiten von Mein-Valet-Frankfurt sind von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
g) Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt die Restreichweite
des Tankes unter 30 km liegen behält sich Mein-Valet-Frankfurt das Betanken zur
Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor.
Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell) sowie eine
Aufwandspauschale von 9€ inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
h) Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern & später als gebucht zurückkehren,
berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von 7,00€
inkl. MwSt.
i) Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen dies bei
der zu tätigenden Buchung angeben. Bei Wohnmobilen, Transportern & Kleinbussen
wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 3,00€ inkl. MwSt.
pro angefangenen Tag zu vergüten ist.
j) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung
dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen
vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
k) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt Mein-Valet-Frankfurt
nicht an, es sei denn, Mein-Valet-Frankfurt hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Fahrzeug an Mein-Valet-Frankfurt übergibt, welches er bei seiner Reservierung auch angegeben hat. Es steht
Mein-Valet-Frankfurt frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs anzunehmen.
Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme des Fahrzeugs durch Mein-Valet-Frankfurt zustande.
a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Mein-Valet-Frankfurt am
Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in die von
Mein-Valet-Frankfurt angemieteten Parkflächen überführt.
b) Da Mein-Valet-Frankfurt mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurts
besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei
Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen von der angegebenen
Kilometerzahl auf unserer Website abweichen.
Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 50 km liegt hier im Toleranzbereich und ist
vom Kunden zu akzeptieren.
c) Der Kunde ist angehalten, uns zwecks eines reibungslosen Ablaufes 30-45 min vor
seiner Ankunft am Terminal telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Sollte dies nicht geschehen und der Kunde erst bei Ankunft am Terminal bzw. kurz
davor telefonisch Kontakt aufnehmen, trägt der Kunde die entstehenden Parkkosten am
Terminal.
d) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und
sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein
Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist Mein-Valet-Frankfurt nicht
verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen
anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
e) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.
f) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine
feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in
sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden.
g) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der
Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
h) Der Kunde ist verpflichtet die Bereifung seines Fahrzeuges den Wetterbedingungen
anzupassen.
Mein-Valet-Frankfurt schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei denen die
falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus.
Als Faustformel gilt hier: Winterreifenpflicht von Oktober bis März.
i) Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern des Mein-Valet-Frankfurt Teams oder anderen
Mitarbeitern ist Folge zu leisten.
j) Bei der Buchung einer unserer Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten die
unten genannten Zahlungsbedingungen.
Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen
(Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner Buchung
akzeptiert.
k) Zahlungsbedingungen: Mein-Valet-Frankfurt bietet seinen Kunden die Bezahlung vorab
per Überweisung, die Barzahlung direkt am Flughafenterminal sowie EC- und
Kreditkartenzahlung an.
Eine Bezahlung per Rechnung ist nur in Einzelfällen möglich.
3.) Haftung
a) Mein-Valet-Frankfurt haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die
ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der
nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten
auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
b) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere
Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen
insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder
Beschädigungen durch Dritte.
c) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe
Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der
Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort zum
Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges
vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht
vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen
muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen
werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu
sehen war.
d) Mein-Valet-Frankfurt haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet Mein-Valet-Frankfurt nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben
unberührt.
e) Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter
Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in
Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt.
Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall
der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
f) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach
der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der
Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der
Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er
ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
g) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von Mein-Valet-Frankfurt
bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.
Das Mein-Valet-Frankfurt Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal
gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch.
Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die Anzeige
spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei Mein-Valet-Frankfurt unter der
oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die
Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen.
h) Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die
nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an Mein Valet Frankfurt
entstanden sind, behalten wir uns das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€
inkl. MwSt. vor.
i) Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter des
Mein-Valet schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene
Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden
oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles
an Mein-Valet-Frankfurt ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
4) Datenschutzerklärung
a) Die des Mein-Valet-Teams zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend den
Regelungen der DSGVO geschützt. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte
weitergegeben.
b) Folgende Kundendaten werden von bei Buchungen erhoben und gespeichert:
- Persönliche Daten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind (Name des
Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte)
- Daten zum Kundenfahrzeug
- Reisedaten
Soweit es zur Umsetzung des geschlossenen Vertrages, insbesondere etwaig gebuchter Fahrzeugpflege o.ä. notwendig ist, dürfen die an dasMein-Valet-Team übermittelten Daten an den jeweiligen
Leistungserbringer weitergegeben werden.
IV.Schlussbestimmungen
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem
Copyright des Mein-Valet-Frankfurt Teams. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige
Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von uns nicht
gestattet.
b) Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.
c) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Mein Valet Frankfurt
Kelsterbach, den 01.06.2020
AGB (General Terms and Conditions)
English
My Valet Frankfurt offers a service in the area of Valet - Services.
These terms and conditions apply to consumers in terms of § 13 BGB as well as companies § 14 BGB.
By booking our service via our website: www.mein-valet-frankfurt.com, as well as via our website: www.frankfurt.mein-valet.de, as well as via the websites of our comparison site partners:
Travelcar, Parkos, Parkplatzcheck, Fluparks, Parkvia, OnePark, Parkinglist, Check&Park as well as Allopark, or with the booking via our telephone customer support under: 06107-9450056 the customer agrees to the contractual conditions in full.
In addition, this will be confirmed by the customer in our prepared handover protocol when picking up and returning his vehicle.
I. Cancellations, repostings and subsequent changes to posted
Services
1.cancellations of contractually booked services are to be made before the agreed
Start of parking time possible. Cancellation must be made with your booking number
in writing by e-mail to info@mein-valet-frankfurt.com.
Decisive for the time of cancellation is the date of receipt. Cancellation until
no more than 24 hours before the start of the reserved parking time is free of charge.
2.after this period we claim the full costs.
Of course, the proof that the damage has not been caused at all remains
or significantly lower.
3.rebooking and subsequent changes to contractually booked services are not permitted
until 24 hours before the agreed parking time at the latest, provided that they are
received by this date in writing by e-mail to info@mein-valet-frankfurt.com.
II. Liability
1. Mein-Valet-Frankfurt is liable in accordance with the statutory provisions for damages
arising from Injury to life, body or health unlimited.
2. Mein-Valet-Frankfurt is liable for other damages in the case of intent or gross
negligence.
3. In the case of slight negligence, liability for damages shall only arise if such negligence
is based Violation of an essential contractual obligation or a cardinal obligation in one of
the the purpose of the contract is endangered. In these cases the liability limited to the
foreseeable damage typical for the contract.
4. Insofar as the liability of Mein-Valet-Frankfurt is excluded or limited, the following applies
this also applies to the personal liability of employees, workers, staff, legal
representatives and/or vicarious agents of Mein-Valet-Frankfurt, it is not because, this
would be an intentional or negligent breach of duty of life, life body or health or an
intentional or grossly negligent breach of duty which leads to other damage.
5. In the event of a breach of insignificant contractual obligations, liability shall be limited to
slight negligent breaches of duty are excluded.
6. Mein-Valet-Frankfurt is not liable for valuables left in the vehicle will be.
7. The no-fault so-called guarantee liability from § 536 I sentence 1 first alternative.
BGB is excluded.
8. Mein-Valet-Frankfurt is not liable for damages which are caused by acts of kindness
(starting aid, parking aid) of its employees and/or vicarious agents.
III. Valet Parking
1.) Scope
a) The booking of the Valet-Parken product and all related services are subject to the
following general terms and conditions (AGB) of Mein-Valet-Frankfurt,
Rüsselsheimer Straße 115 in 65451 Kelsterbach.
b) The Mein-Valet-Frankfurt team will organize the transfer of the car from the airport
Frankfurt to the car park and back again by way of the so-called valet parking.
At the location agreed between the parties at Terminals 1 or 2 of the airport
Frankfurt am Main the Mein-Valet-Frankfurt staff takes over the customer vehicle
and spends it in our parking lots.
The customer vehicles received at the airport terminal are our employees for the time
being on public parking spaces in order to to be able to guarantee the smooth running of
the other customers. In individual cases or in the event of high capacity utilization,
temporary intermediate parking of vehicle on public parking spaces in order to provide
customers with a smooth and trouble-free to be able to guarantee the process.
In this case the liability of Mein-Valet-Frankfurt in cases of damage as well as
Vandalism & force majeure or influence of third parties excluded. A prerequisite for this
is that the parked vehicle is roadworthy, liability insurance, with a registration number
(§ 23 StVZO) and with a is provided with a valid official inspection sticker (e.g. TüV).
Otherwise Mein-Valet-Frankfurt is entitled to refuse to accept the vehicle and the
customer remains obliged to pay the agreed remuneration.
The departure and arrival time as well as the booked airline, flight number and
Destination or departure airport must be specified in the reservation.
c) The announcement of the arrival with regard to the subsequent handover of the vehicle
on Frankfurt Airport must be at least 30 minutes before the arrival time.
Please make sure that you arrive at least 2.5 hours before the scheduled departure time
appear on the terminal. If this period is not observed, liability from Mein-Valet-Frankfurt.
On the customer's return, he/she will receive the vehicle at the agreed place in the
of Terminals 1 or 2 of Frankfurt am Main Airport.
The customer vehicles waiting to be returned are also returned here by our employees
on public parking spaces for the time being in order to ensure smooth operations
parked. The customer will be informed at the time of departure that he/she must call
directly would like to contact us after landing at Frankfurt Airport.
d) In the event of early or delayed arrival at the terminal in Frankfurt (departure) of more
than 2.5 hours as stated in the original booking reserves the right to
Mein-Valet-Frankfurt the calculation of an extra charge of 15€ inkl. VAT for
re-coordination & planning.
e) In case of early or late arrival at the terminal in Frankfurt (return) of more than 2.5 hours
than stated in the original booking reserves the right to Mein-Valet-Frankfurt the
calculation of an extra charge of 15€ inkl. VAT for re-coordination & planning.
f) When taking over or returning the goods during our night hours, the customer will be
given a Night surcharge of 35€ inkl. VAT will be charged.
Should the customer, on his departure, as well as on his return in our night times
need the service of Mein-Valet-Frankfurt, this surcharge will only be charged once
calculated. The night hours of Mein-Valet-Frankfurt are from 23:00 to 06:00.
g) Should the remaining range be exceeded when taking over the vehicle at Frankfurt
Airport of the tank are less than 30 km Mein-Valet-Frankfurt reserves the right to
ensure the smooth transfer or repatriation.
Here the customer is informed of the amount of fuel (depending on the vehicle model)
and a lump sum of 9€ incl. VAT will be invoiced.
h) Should the customer extend his stay & return later than booked,
we charge a fee of 12,00€ inkl. VAT for each additional booking day or part thereof
including value added tax
i) Vehicles which exceed the total length of a regular passenger car must of the booking to
be made. For motorhomes, vans & minibuses an additional parking space will be
charged due to the size, which is 3,00€ incl. VAT. per day or part thereof.
j) The version valid at the time of the conclusion of the contract is authoritative
of these conditions. With the publication of a new version the respective
previous versions are valid.
k) Mein-Valet-Frankfurt recognizes AGB's that are contrary to or deviate from these
unless Mein-Valet-Frankfurt has expressly confirmed its validity in writing agreed.
2.) Content of contract
The contract only comes into effect when the customer hands over the vehicle to
Mein-Valet-Frankfurt, which he/she also indicated when making the reservation. It stands
Mein-Valet-Frankfurt is free to accept another vehicle instead of the one indicated.
In this case, the contract only comes into effect when Mein-Valet-Frankfurt accepts the
vehicle.
a) The customer vehicle is delivered by an employee of Mein-Valet-Frankfurt on
airport terminal at the agreed place and into the airport terminal of Mein-Valet-Frankfurt
rented parking spaces.
b) Since Mein-Valet-Frankfurt has rented several parking spaces in the area of Frankfurt
Airport the number of kilometres travelled may be reduced due to this fact or in the case
of full occupancy through the implementation of re-parking measures from the specified
Mileage on our website may vary. A driven mileage of maximum 50 km is within the
tolerance range here and to be accepted by the customer.
c) The customer is required to inform us 30-45 minutes before the delivery date in order to
ensure a smooth of his arrival at the terminal by telephone.
If this is not done and the customer is not contacted until arrival at the terminal or briefly
contact us by telephone before that, the customer shall bear the parking costs incurred
on Terminal.
d) Mein-Valet-Frankfurt assumes no liability for cases of force majeure and other
disabilities for which it is not responsible, which result in a Parking space is not
available. In these cases Mein-Valet-Frankfurt is not obliged to offer the customer an
alternative parking space at the booked conditions or to make a free cancellation of the
reservation.
e) Only passenger cars are accepted.
f) With the exception of the fuel, no fuel may be used in the customer vehicle handed
over. Flammable, illegal or in any other way environmentally relevant or in otherwise
dangerous substances are stored.
g) For damage caused by a vehicle that is not roadworthy during transfer or parking, the
customer alone is liable.
h) The customer is obliged to adjust the tyres of his vehicle to the weather conditions.
to be adjusted. Mein-Valet-Frankfurt excludes the assumption of liability in the event of
damage in which the wrong or inadequate tyres are fitted. The rule of thumb here is:
winter tyres are compulsory from October to March.
i) Any instructions given by members of the Mein-Valet-Frankfurt Team or other
employees must be followed.
j) When booking one of our cleaning and preparation programmes, the below mentioned
payment conditions. During the execution of the cleaning, there may be several
kilometres (car wash trip, transfer to processing), which the customer has to pay with his
booking accepted.
k) Terms of payment: Mein-Valet-Frankfurt offers its customers payment in advance
by bank transfer, cash payment directly at the airport terminal and EC and credit card
payment. Payment by invoice is only possible in individual cases.
3.) Liability
a) Mein-Valet-Frankfurt is liable within the scope of the generally applicable duties of care
for proper performance of the agreed service in accordance with the following
regulations. The restrictions made in this respect apply also for the benefit of employees
and legal representatives.
b) Mein-Valet-Frankfurt is not liable for damage caused solely by natural events, higher
violence, other tenants or other third parties are responsible. This includes especially
thefts, road blockades, industrial action or Damage by third parties.
c) Mein-Valet-Frankfurt assumes no liability for small scratches and minor paint damage as
well as stone chips and dents, as these are often caused by dirt on the vehicles or the
poor lighting conditions at the airport or the place of delivery to the time of the handover
are not recognizable. If, upon return of the vehicle damage determined by the customer,
which in the opinion of the customer was not previously were present, the burden of
proof changes in so far as the customer proves that the damage must be caused by us
or by one of our employees or vicarious agents, if the place of damage is assumed to be
the place of performance that the damage at the time of vehicle handover is not too
serious for the employee was.
d) Mein-Valet-Frankfurt is liable for breaches of duty only in the case of intent or gross
negligence, unless otherwise specified below. For simple Mein-Valet-Frankfurt is only
liable for negligence if an injury to life, body or health or health (personal injury) or a
violation of essential contractual obligations exists. The statutory provisions applicable
in this respect shall remain unaffected untouched.
e) Except in the case of liability for personal injury, compensation shall be payable in the
case of slight negligence to the damages foreseeable at the time of the conclusion of
the contract, but at most in amount of three times the contract price, limited.
In all other respects, the maximum liability limit is 1,000.00 €, unless there is a case
gross negligence or intent.
f) Claims for damages shall be forfeited if they are not paid within three months after
of the contractually agreed return must be asserted in writing. If the customer claims
damages for non-performance, the period shall be one month. The After expiry of these
periods, the customer may only assert claims if he was prevented through no fault of his
own from complying with them.
g) The customer is obligated to inform the employees of Mein-Valet-Frankfurt of any
damage when returning the vehicle.
The Mein-Valet-Frankfurt team will take the following steps when returning the vehicle at
the terminal together with the customer, a vehicle check in the sense of a tour of the
premises.
If, in exceptional cases, this is not possible or reasonable for the customer, the
notification in writing to Mein-Valet-Frankfurt at the latest 14 days after the event of
damage under the at the above address. In the case of non-obvious damage, the
Notification must be made in writing within 14 days after discovery of the damage.
h) In the case of the false or intentionally false complaint of damage to the vehicle, which
demonstrably already before the vehicle is handed over to Mein Valet Frankfurt
have arisen, we reserve the right to charge an expense fee of 99,90€ inkl. VAT
before.
i) The customer is liable for all damages caused by himself, his employees or other
persons accompanying the Mein-Valet culpably inflicted damage and is already now
entering its own Claims for compensation against third parties or insurance companies
arising from a fault for which he is responsible or due to a technical defect of the vehicle
to Mein-Valet-Frankfurt, if any damage has occurred there.
4) Privacy policy
a) The data provided to the Mein-Valet team will be processed in accordance with the
regulations of the DSGVO. The data will not be passed on to third parties without
authorisation passed on.
b) The following customer data is collected and stored by us during the booking process:
- Personal data required for proper identification (name of customers, address,
communication contacts)
- Data on the customer vehicle
- Travel data
As far as it is necessary for the implementation of the concluded contract, in particular
possible booked vehicle care or similar, the data transmitted to the Mein-Valet-Team may be passed on to the respective service provider.
IV.final provisions
a) All texts and pictures and other information published here are subject to the
Copyright of the Mein-Valet-Frankfurt Team. Copying, reproducing or other
use of the whole or parts of it is not permitted without our written consent.
allowed.
b) All prices stated in the AGB are to be understood as including VAT.
c) Deviating agreements or subsidiary agreements require the following to be valid
Written form. The same applies to the waiver of the written form.
d) Should individual provisions of these General Terms and Conditions of Business be
ineffective the validity of the remaining provisions shall not be affected.
Kelsterbach, den 01.06.2020
Datenschutz
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Kelsterbach, den 01.06.2020