Unsere AGBs

 

 AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

 

Mein Valet Frankfurt bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet – Services an.

Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmen § 14 BGB.

 

Mit der Buchung unseres Services über unsere Website: www.mein-valet-frankfurt.com, als auch über unsere Website: www.frankfurt.mein-valet.com, sowie über die Webseiten unserer Vergleichseitenpartner:

Travelcar, Parkos, Parkplatzcheck, Fluparks, Parkvia, OnePark, Parkinglist, Check&Park, Allopark, sowie Parkplatzboerse oder mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport unter: 06107-9450056 stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.

 

Zusätzlich wird dies vom Kunde bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.

 

 

I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter

   Leistungen
1.Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten 

   Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer 

   schriftlich per E-Mail an info@mein-valet-frankfurt.com erfolgen.

   Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine Stornierung bis 

   höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos.


2.Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten.

   Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht 

   entstanden oder wesentlich geringer ist.


3.Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis 

   spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu 

   diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an info@mein-valet-frankfurt.com erfolgt sind.

 

4. Der Kunde hat mit der Hinzubuchung unseres Upgrades „Reise-Ausfall- 

    Versicherung“ die Möglichkeit, seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen 

    jederzeit kostenfrei zu stornieren. Lediglich das für die Versicherung berechnete Entgelt   

    ist im Falle der Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen.


II. Haftung

1. Mein-Valet-Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der

    Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.


2. Für sonstige Schäden haftet Mein-Valet-Frankfurt bei Vorsatz oder grober 

    Fahrlässigkeit.


3. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf

    Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den 

    Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung

    auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.


4. Soweit die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt 

    dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,  

    gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Mein-Valet-Frankfurt, es sei  

    denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des 

    Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige 

    Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.

 

5. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht

    fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.


6. Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen 

    werden.


7. Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. 

    BGB ist ausgeschlossen.

8. Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen 

    (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

 

 

 

III. Valet-Parken
1.) Geltungsbereich
a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen    

    unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von

    Mein-Valet-Frankfurt, Rüsselsheimer Straße 115 in 65451 Kelsterbach.


b) Das Mein-Valet-Frankfurt Team organisiert den Transfer des PKW vom Flughafen 

    Frankfurt zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten Valet-Parkings.

    Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2 des Flughafen 

    Frankfurt am Main übernimmt das Mein-Valet-Frankfurt Personal das Kundenfahrzeug 

    und verbringt dieses zu unseren Parkflächen.

    Die am Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von  

    unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen  

    reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können.

    Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des 

    Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen 

    Ablauf gewährleisten zu können.

    In diesem Fall ist die Haftung von Mein-Valet-Frankfurt in Schadensfällen sowie bei  

    Vandalismus & höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen.

    Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, 

    haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer 

    gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist Mein-Valet-

    Frankfurt berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt 

    zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
    Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und 

    Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.

 

c) Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges am

    Flughafen Frankfurt hat mindestens 30 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen.

    Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5 Stunden vor der geplanten Abflugzeit  

    am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung  

    von Mein-Valet-Frankfurt ausgeschlossen.

    Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich

    der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück.

     Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von unseren  

     Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen Ablaufes   

     geparkt. Dem Kunde wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch direkt  

     nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt an uns wenden möchte.

 

d) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Abflug) von mehr 

    als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich

    Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€ für die 

    Umkoordination & Planung vor.

 

e) Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Rückgabe) von 

    mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich

    Mein-Valet-Frankfurt das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€ für die  

    Umkoordination & Planung vor.

 

f) Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem Kunden ein 

   Nachtzuschlag von 35€ berechnet.

   Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten 

   den Service von Mein-Valet-Frankfurt benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal 

   berechnet.

   Die Nachtzeiten von Mein-Valet-Frankfurt sind von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

 

g) Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt die Restreichweite 

    des Tankes unter 30 km liegen behält sich Mein-Valet-Frankfurt das Betanken zur  

    Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor.

    Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell) sowie eine  

    Aufwandspauschale von 9€ in Rechnung gestellt.

 

h) Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern & später als gebucht zurückkehren, 

    berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von 7,00€ 

    inkl. MwSt.

 

i)  Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen dies bei

    der zu tätigenden Buchung angeben. Bei Wohnmobilen, Transportern & Kleinbussen 

    wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der mit 3,00€ inkl. MwSt. 

    pro angefangenen Tag zu vergüten ist.


j)  Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung 

    dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen  

    vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.


k) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt Mein-Valet-Frankfurt 

    nicht an, es sei denn, Mein-Valet-Frankfurt hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich  

    zugestimmt.

 

 

 


2.) Vertragsinhalt

Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Fahrzeug an Mein-Valet-Frankfurt übergibt, welches er bei seiner Reservierung auch angegeben hat. Es steht

Mein-Valet-Frankfurt frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs anzunehmen.

Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme des Fahrzeugs durch Mein-Valet-Frankfurt zustande.


a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Mein-Valet-Frankfurt am 

    Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in die von

    Mein-Valet-Frankfurt angemieteten Parkflächen überführt.  

 

b) Da Mein-Valet-Frankfurt mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurts 

    besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei  

    Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen von der angegebenen  

    Kilometerzahl auf unserer Website abweichen.

    Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 50 km liegt hier im Toleranzbereich und ist  

    vom Kunden zu akzeptieren.

 

c) Der Kunde ist angehalten, uns zwecks eines reibungslosen Ablaufes 30-45 min vor

    seiner Ankunft am Terminal telefonisch Kontakt aufzunehmen.

    Sollte dies nicht geschehen und der Kunde erst bei Ankunft am Terminal bzw. kurz   

    davor telefonisch Kontakt aufnehmen, trägt der Kunde die entstehenden Parkkosten am   

    Terminal.


d) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und 

    sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein                   

    Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist Mein-Valet-Frankfurt nicht  

    verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen  

    anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.


e) Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.


f) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine 

    feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in 

    sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden.


g) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der 

    Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.

 

h) Der Kunde ist verpflichtet die Bereifung seines Fahrzeuges den Wetterbedingungen 

    anzupassen.

    Mein-Valet-Frankfurt schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei denen die 

    falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus.

    Als Faustformel gilt hier: Winterreifenpflicht von Oktober bis März.


i)  Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern des Mein-Valet-Frankfurt Teams oder anderen 

    Mitarbeitern ist Folge zu leisten.

 

 

 

j)  Bei der Buchung einer unserer Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten die 

    unten genannten Zahlungsbedingungen.

    Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen  

    (Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner Buchung 

    akzeptiert.


k) Zahlungsbedingungen: Mein-Valet-Frankfurt bietet seinen Kunden die Bezahlung vorab 

    per Überweisung, sowie die Barzahlung direkt am Flughafenterminal an. Eine 

    Bezahlung auf Rechnung ist nur in Einzelfällen möglich.

 

 

 

3.) Haftung
a) Mein-Valet-Frankfurt haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die 

    ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der 

    nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten      

    auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.


b) Mein-Valet-Frankfurt haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere 

    Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen  

    insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder 

    Beschädigungen durch Dritte.

 

c) Mein-Valet-Frankfurt übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe

    Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der 

    Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort zum 

    Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges 

    vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht 

    vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen 

    muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder

    Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen

    werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu 

    sehen war.


d) Mein-Valet-Frankfurt haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober 

    Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher 

    Fahrlässigkeit haftet Mein-Valet-Frankfurt nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper 

    oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche 

    Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben 

     unberührt.


e) Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter 

    Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in 

    Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt.

    Im übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall 

    der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.


f) Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach 

    der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der 

    Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der 

    Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er  

    ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.


g) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von Mein-Valet-Frankfurt 

    bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.

    Das Mein-Valet-Frankfurt Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal 

    gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch.  

    Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die Anzeige 

    spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei Mein-Valet-Frankfurt unter der 

    oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die   

    Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen.

 

h) Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die 

    nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an Mein Valet Frankfurt 

    entstanden sind, behalten wir uns das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€ 

    vor.


i) Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter des 

    Mein-Valet schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene 

    Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden 

    oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles 

    an Mein-Valet-Frankfurt ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.

 

j) Bei der Buchung einer unserer Aufbereitungspakete gelten die Allgemeinen  

   Geschäftsbedingungen unseres Fahrzeugaufbereitungspartners (MeinAutoreiniger).

 

k) Bei der Buchung unserer angebotenen Waschstraßenfahrt überführt das Mein-Valet 

   Team das Kundenfahrzeug zu der in Kelsterbach befindlichen Waschstraße 

   ‘‘Waschpark.‘‘ Mit der Buchung des Upgrades akzeptiert der Kunde die Allgemeinen  

    Geschäftsbedingungen (AGB) des Waschpark Teams in Kelsterbach.

   Diese können unter: http://www.waschpark-kelsterbach.de/page3.html eingesehen 

   werden. Eine Haftung von Mein-Valet-Frankfurt für evtl. entstandene Kratzer oder  

   Schäden durch die Nutzung der Waschstraße ist ausgeschlossen.


4) Datenschutzerklärung
a) Die des Mein-Valet-Teams zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend den 

    Regelungen der DSGVO geschützt. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte 

    weitergegeben.


b) Folgende Kundendaten werden von bei Buchungen erhoben und gespeichert:
    - Persönliche Daten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind (Name des 

      Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte)
    - Daten zum Kundenfahrzeug
    - Reisedaten


Soweit es zur Umsetzung des geschlossenen Vertrages, insbesondere etwaig gebuchter Fahrzeugpflege o.ä. notwendig ist, dürfen die an dasMein-Valet-Team übermittelten Daten an den jeweiligen Leistungserbringer weitergegeben werden.


 

 

 


IV.Schlussbestimmungen
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem

    Copyright des Mein-Valet-Frankfurt Teams. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige 

    Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von uns nicht 

    gestattet.

b) Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.
c) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der 

    Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam 

    sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Kelsterbach, den 01.06.2020